1. Projektaufruf für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung

Ab dem 4. Dezember 2023 können sich Projektträger um Fördermittel aus dem GAK-Regionalbudget 2024 bei der LAG SaarMitte⁸ bewerben. Bis zum 28. Januar 2024 können Zuwendungsanträge für Kleinprojekte bis 20.000 Euro bei der LAG-Geschäftsstelle im Haus Eckert in Lebach eingereicht werden. Es geht dabei um Investitionen im Rahmen der Dorfentwicklung zur Gestaltung, Erhaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte und zur Verbesserung der Grundversorgung auf dem Land. Antragssteller, die sich um eine Förderung bewerben, dürfen mit ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Eine Zuwendung der Fördermittel kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden kann.
Im Vorfeld der Antragstellung ist seitens der Projektträger zu prüfen, ob die geplante Maßnahme den Entwicklungszielen der LES entspricht und das geplante Vorhaben einen Beitrag zur Entwicklung der LEADER-Region SaarMitte⁸ leisten kann. Zu finden ist die LES auf der LAG-Homepage unter download LES.
Die erforderlichen Formulare für die Ausarbeitung eines Zuwendungsantrags sind unter der Rubrik Regionalbudget eingestellt.
Eine Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs wird empfohlen. Die Regionalmanagerin Michaela Berg ist unter der Telefonnummer 0176 84910987 oder per Mail unter m.berg@saarmittehoch8.de erreichbar.


Das Regionalbudget ist Bestandteil des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung und wird aus sogenannten „GAK-Mitteln“ des Bundeslandwirtschaftsministeriums, des saarländischen Umweltministeriums und der LAG SaarMitte⁸ finanziert. GAK steht für Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.