LEADER

Die Menschen vor Ort kennen ihre Region und deren Potenzial am besten. Die Förderung innovativer Projekte durch das EU-Fördermittel LEADER trägt dazu bei, gute Ideen auch umsetzen zu können. LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Seit 1991 ist LEADER europaweit ein Motor für innovative Strategien zur Entwicklung im ländlichen Raum. 

Kernelemente der LEADER-Förderung sind:

  • Bottom-up Ansatz: Bürgernahe Regionalentwicklung durch die Bildung lokaler Aktionsgruppen
  • Integrierter Ansatz: Partnerschaft aus öffentlichen, Wirtschafts- und Sozialpartnern
  • Regionaler Ansatz: Jede Region erstellt eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) als Kernelement
  • Kooperativer Ansatz: Vernetzung lokaler Akteure in der Region
  • Innovativer Ansatz: Förderung neuer Idee in der Region

LEADER

  • steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale”.
  • bedeutet „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
  • ist ein Regionalentwicklungsprogramm der EU.
  • fördert innovative und kooperative Projekte zur Stärkung der selbstbestimmten Entwicklung im ländlichen Raum.

 

 

 Leitsatz und Handlungsfelder

Unter dem Leitsatz "Die LEADER-Region SaarMitte8 entwickelt sich im Einklang mit der Natur zu einer modern aufgestellten und innovativ vernetzten Region, in der alle Menschen erfüllt leben und arbeiten können und in welcher eine nahe und sichere Versorgung gegeben ist. Bevölkerung und Besuchende kennen, spüren und erleben die Region auf innovative Weise mit all ihren Facetten." umfasst die lokale Entwicklungsstrategie (LES) fünf zentrale Handlungsfelder zur Stärkung und Weiterentwicklung der Gebietskulisse SaarMitte8.

 

 

Ein LEADER-Projekt muss mindestens einem dieser Handlungsfelder dienen.

Das Regionalmanagement berät Interessierte und Antragsteller bei allen Fragen rund um den LEADER-Prozess. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle wird dringend empfohlen. Beratungstermine können telefonisch unter (06881) 5 99 10 51 oder per E-Mail an Info@SaarMittehoch8.de vereinbart werden.

        Vom 28.10.2024 bis 07.02.2025 können Projektbewerbungen eingereicht werden. Im zweiten Projektaufruf stehen insgesammt 500.000€ zur Verfügung. Den Projektaufruf finden Sie unter: https://www.saarmittehoch8.de/aktuelles/46-aktuelles-2.-leader-projektaufruf 

Von der Projektidee zur Umsetzung:

 

1. Projektaufruf

Das Einreichen eines offiziellen Projektantrages kann innerhalb der LEADER-Förderung nur im Rahmen eines Projektaufrufes erfolgen. Projektaufrufe werden auf dieser Homepage sowie in verschiedenen Medien in der Region veröffentlicht.

2. Projektidee

Sie haben eine Projektidee und möchten sich informieren, ob diese gefördert werden kann? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle in Verbindung.  Gemeinsam besprechen wir Ihre Projektidee und prüfen vorab, ob Ihr Projekt die formalen LEADER-Fördervoraussetzungen erfüllt.

    Wichtiger Hinweis zur LEADER-Förderung: LEADER-Projekte müssen komplett vorfinanziert werden. D.h. die Eigenmittel zur Projektumsetzung müssen im Vorfeld gesichert sein. Die bewilligten Fördermittel werden erst nach der Umsetzung des Projektes und der Projektabrechnung ausbezahlt.

Wenn die Vorprüfung positiv ausgefallen ist und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann das Projekt bis zum Stichtag des Projektaufrufes über das neue Fördermittelinformationssystem des Saarlandes (nFMI) eingereicht werden.

Zum Projektantrag sind die Vorhabensbeschreibung und die Selbsteinschätzung des Projektträgers als Dokument hochzuladen.

Je nach Vorhaben sind weitere Unterlagen einzureichen, wie z.B. 

  • Unterlagen zur Kostenplausibilisierung (Kostenschätzung nach DIN 276 oder mind. 3 Vergleichsangebote)
  • Genehmigungen (Baugenehmigung, Naturschutz, Gewässerschutz, Denkmalschutz …)

3. Projektauswahlverfahren

Um einen transparenten Prozess zur Generierung förderwürdiger Projekte zu etablieren, wurde ein dreistufiges Projektauswahlverfahren (vgl. Projetbewertungsbogen) entwickelt. Es ermöglicht dem Vorstand Projekte objektiv und vergleichbar zu bewerten.

Im ersten Schritt werden von der Geschäftsstelle und dem geschäftsführenden Vorstand die Projekt-Formalia beurteilt. Sind alle 7 Projekt-Formalia erfüllt, wird das eingereichte Projekt dem Gesamtvorstand vorgestellt. Der Projektträger erhält in der Auswahlsitzung Gelegenheit, sein Projekt persönlich vorzustellen.

Der Gesamtvorstand bewertet das Projekt anhand der weiteren Auswahlkriterien, dem Projekt-Check und der Projekt-Spezifika. 

Im Ergebnis erhält das Projekt eine bestimmte Punktzahl. Es müssen mindestens 7 Punkte erreicht werden, die maximale Punktzahl beträgt 54 Punkte. Die Punktzahl entscheidet über den Grad der Förderwürdigkeit.

Bepunktung Förderwürdigkeit Fördersatz
0 - 6 Punkte nicht förderwürdig keiner
7 - 9 Punkte förderwürdig 65%
10 - 13 Punkte besonders förderwürdig 75%
14 oder mehr Punkte unbedingt förderwürdig 85%

 

Die Projekte werden dann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des aufgerufenen Mittelvolumens vom Auswahlgremium beschlossen.

Im Anschluss gibt die Geschäftsstelle die ausgewählten Projekte einschließlich der Bewertungs- und Sitzungsprotokolle über das Fördermittelinformationssystem für die Bewilligungsstelle (Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz) zur weiteren Bearbeitung frei.

4. Projektbewilligung

Die Bewilligungsstelle prüft das Projekt abschließend. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. 

5. Projektumsetzung

Im Bewilligungsbescheid wird ein Zeitraum genannt, in welchem das Vorhaben umgesetzt werden muss. Im Sinne des Mittelabflusses bitten wir Sie um eine zügige Umsetzung und zeitnahe Abrechnung Ihres Vorhabens. Zeitliche Verzögerungen oder Änderungen im Rahmen des Vorhabens sind unverzüglich der LEADER-Geschäftsstelle zu melden. Vor allem Änderungen der beantragten Maßnahmen sind zwingend im Vorfeld mit der Geschäftsstelle zu besprechen und zu genehmigen. Regelverstöße können zu einer Zuschusskürzung bis hin zu Sanktionen führen!

Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche Projektunterlagen jederzeit durch die entsprechenden Kontrollinstanzen eingesehen werden können. Als Projektträger sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) einzuhalten. Die Kontrollen sind sehr streng!

Die Projektumsetzung ist von Anfang bis Ende zu dokumentieren, einzelne Projektabschnitte sind in Bildern festzuhalten. Nach Fertigstellung des Projekts ist im Rahmen des Verwendungsnachweises ein Abschlussbericht einzureichen.

Es ist wichtig, dass Sie sich während des gesamten Prozesses engagiert und gut informiert halten. Eine enge Zusammenarbeit mit der LEADER Geschäftsstelle und den relevanten Behörden ist im gesamten Prozess unerlässlich.

 

LEADER Projektantrag

Ab sofort werden LEADER-Projekte im neuen Fördermittelinformationssystem des Saarlandes (nFMI) digital beantragt. Bitte registrieren Sie sich unter nachfolgendem Link als Antragsteller.

Um einen LEADER-Antrag zu erstellen wählen Sie bitte:

--> neuer Antrag
--> ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
--> LEADER-Förderung 

LINK neues Fördermittelinformationssystem des Saarlandes https://fmi.saarland.de/

Vorhabensbeschreibung LEADER-Projekt

Die Vorhabensbeschreibung ist Teil des LEADER-Antrags und muss als Anhang im nFMI hochgeladen werden. 

PDF Vorhabensbeschreibung

Bewertungsbogen LEADER-Projekt, Selbsteinschätzung Projektträger

Bitte gehen Sie die Bewertungskriterien für Ihr Projekt Punkt für Punkt durch. Anhand Ihrer Selbsteinschätzung sehen Sie, wie Ihr Projekt voraussichtlich gefördert werden kann. Die Abschließende Projektbewertung erfolt durch den Vorstand der LAG SaarMitte8 e.V.

PDF Selbsteinschätzung Projektträger

Wichtige Dokumente und Hinweise während der Projektlaufzeit