Regionalbudget

Mit dem GAK-Regionalbudget stehen der LEADER-Region SaarMitte⁸ 167.000€ Fördermittel zur Umsetzung von Kleinprojekten zur Verfügung.
Gefördert werden Kleinprojekte zur Dorfentwicklung, die einen Beitrag zur lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region leisten. Diese Kleinprojekte müssen innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt und abgerechnet werden. Die Gesamtprojektkosten dürfen 20.000€ nicht übersteigen. Der Fördersatz beträgt bis zu 80%.
Projekte können in der gesamten LEADER-Region, mit Ausnahme der Kernstadt Dillingen (Stadtteile gelten als Fördergebiet) durchgeführt werden.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs wird empfohlen.

Regionalmanagerin SaarMitte⁸
Michaela Berg
Email: M.Berg@SaarMittehoch8.de
Mobil: 0176 84910987

 

 

2. Projektaufruf für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung - 2024


70.000 Euro Restmittel im Regionalbudget 2024 noch verfügbar!


Nach dem ersten Projektaufruf für das GAK-Regionalbudget 2024, der bis zum 03. März 2024 lief, wurden vom Auswahlgremium der LAG 11 Kleinprojekte für die Förderung ausgewählt. Gefördert werden Projekte wie z. B. Neugestaltung Kelterumfeldes in Hüttigweiler, Gestaltung eines Bewegungs- und Erlebnisweges in Schmelz-Hüttersdorf, ein Graffiti-Projekt in Eppelborn, Restaurierung des Litermont Gipfelkreuzes und vieles mehr.
Da aktuell noch Restmittel in Höhe von 70. 000 Euro zur Verfügung stehen, können sich Projektträger erneut um Fördermittel aus dem GAK-Regionalbudget 2024 bei der LAG SaarMitte8 bewerben.

Der 2. Aufruf endet am 08.04.2024.

Überprüfen Sie die Förderfähigkeit ihres Projektes anhand folgender Kriterien:


• Förderkulisse: gesamte LEADER-Region Saarmitte8 (Ausnahme: Kernstadt Dillingen)
• Gesamtkosten bis max. 20.000 € brutto / Förderung bis 80%
• Der finanzielle Eigenanteil ist gesichert.
• Die Maßnahme kann vorfinanziert werden.
• eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor.
• erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor.
• Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig.
• Die Maßnahme muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden!

Antragsformular Regionalbudget

PDF Antragsformular Regionalbudget

Projektbewerbungsbogen Regionalbudget

PDF Projektbewerbungsbogen Regionalbudget

Aufstellung der Eigenarbeitsleistung zum Antrag

PDF Aufstellung Eigenarbeitsleistung

Projektbewertungsbogen

PDF Projektbewertungsbogen

GAK-Rahmenplan Förderbereich 1

PDF GAK Rahmenplan Förderbereich 1