2. Projektaufruf: Förderung von Kleinprojekten zur Dorfentwicklung

2. Projektaufruf für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung


Erfolgreich ist die SaarMitte⁸ in die erste Förderperiode gestartet. Nach dem ersten Projektaufruf im Juni wurden 18 Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget ausgewählt. Gefördert werden z.B. eine Calisthenics-Anlage, eine Schutzhütte, E-Rikschas, ein Bücherhaus, die Restaurierung eines Gedenkkreuzes und vieles mehr.


Ab sofort können sich Projektträger erneut um Fördermittel aus dem GAK-Regionalbudget 2023 bei der SaarMitte⁸ bewerben. Es sind noch Restmittel in Höhe von 16 000 Euro zur Förderung von sogenannten „Kleinprojekten“ vorhanden. Kleinprojekte (bis 20 000 Euro förderfähige Gesamtprojektkosten) können eine Zuwendung erhalten, wenn sie einen Beitrag zur Lokalen Entwicklungsstrategie der SaarMitte⁸ leisten.


Der Aufruf endet am 27. August 2023. Eine Zuwendung der Fördermittel kann nur gewährt werden, wenn die Maßnahme bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden kann!

Die erforderlichen Formulare für die Ausarbeitung eines Zuwendungsantrags sind auf https://www.saarmittehoch8.de/10-regionalbudget-saarmitte8 eingestellt.


Anfragen zur Antragstellung beantwortet die LEADER-Regionalmanagerin Michaela Berg. Sie ist telefonisch unter 0176 84910987 oder per E-Mail unter m.berg@saarmittehoch8.de erreichbar.

 

Überprüfen sie die Förderfähigkeit ihres Projektes anhand folgender Kriterien:

• Förderkulisse: gesamte LEADER-Region SaarMitte⁸ (Ausnahme: Kernstadt Dillingen)
• Gesamtkosten bis max. 20.000 € brutto
• Der finanzielle Eigenanteil (für Kommunen und gemeinnützige Vereine 20%) ist gesichert und die Maßnahme kann vorfinanziert werden.
• eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor.
• erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor.
• Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig.
• Die Maßnahme muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden!