Förderung für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung

Förderung für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung


Seit diesem Jahr gibt es den Zusammenschluss von 8 Kommunen zur LEADER-Region SaarMitte⁸. Mit der Anerkennung als LEADER-Region am 23.01.2023 haben die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Nalbach, Saarwellingen, Schmelz, die Stadt Dillingen und die Stadt Lebach die Möglichkeit, LEADER-Förderung und die Förderung über das Regionalbudget zu bekommen. Beide Fördermittel dienen der Regionalentwicklung im ländlichen Raum und sollen es den Menschen vor Ort ermöglichen, ihren Lebensraum aktiv mitzugestalten.


Mit dem Regionalbudget steht der SaarMitte⁸ in diesem Jahr 167.000€ für Kleinprojekte zur Dorfentwicklung zu Verfügung. Gefördert werden Projekte bis zu 20.000€ Gesamtkosten, die im laufenden Jahr umgesetzt und abgerechnet werden können. Die Projektidee muss einen Beitrag zu den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der SaarMitte⁸ leisten und zu einem der folgenden Themenfelder passen: „Natur, Landschaft und Klimaschutz“, „Ortsentwicklung, Wirtschaftsförderung und demographischer Wandel“, „Tourismus/Naherholung, Bildung und Kultur“, „Daseinsvorsorge“ oder „Digitalisierung“. Der Fördersatz beträgt bis zu 80%.


Ab sofort startet ein Projektaufruf zur Förderung von Kleinprojekten mit dem Regionalbudget. Sie haben die Möglichkeit ihre Projektideen bis zum 16.06.2023 bei der LEADER-Geschäftsstelle einzureichen. Antragsformulare und weitere Informationen finden sie auf dieser Seite unter "Regionalbudget". Die Regionalmanagerin Michaela Berg berät Sie gerne bei allen Fragen rund um die Fördermöglichkeiten. Termine können telefonisch unter 0176 84910987 oder per Email M.Berg@SaarMittehoch8.de vereinbart werden.

Überprüfen sie die Förderfähigkeit ihres Projektes anhand folgender Kriterien:
• Förderkulisse: gesamte LEADER-Region SaarMitte⁸ (Ausnahme: Gemeinde unter 10.000 Einwohner, Kernstadt Dillingen)
• Gesamtkosten bis max. 20.000 € brutto
• Der finanzielle Eigenanteil (für Kommunen und gemeinnützige Vereine 20%) ist gesichert und die Maßnahme kann vorfinanziert werden.
• eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor.
• erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor.
• Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig.
• Die Maßnahme muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden!